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Schulbegleitung

Eine gute Bildung ist die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe. Kinder, die bereits in ihrer Schulzeit vom Bildungsprozess ausgeschlossen sind, haben es später als Erwachsene oft schwer, selbstbewusst ihren Platz in der Gesellschaft zu finden. Daher sollte jedes Kind die Chance erhalten, erfolgreich am Unterricht teilzunehmen und sein Potenzial voll auszuschöpfen. Schulbegleiter:innen leisten hierbei einen wichtigen Beitrag: 

Was macht eine Schulbegleiter:in?

  • Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit Respekt für die Individualität und Würde jedes einzelnen Menschen.

  • Förderung der Selbstständigkeit und Unterstützung beim eigenständigen Erarbeiten von Strategien – Hilfe zur Selbsthilfe!

  • Anleitung zur sozialen Interaktion im Klassenverband.

  • Unterstützung beim Erarbeiten und Umsetzen schulischer Inhalte, wie zum Beispiel Lesen, Schreiben und Rechnen.

  • Ermöglichung der Teilnahme an Schulveranstaltungen durch begleitende Unterstützung.

  • Hilfe bei gesundheitlichen Problemen, wie der Einnahme von Notfallmedikamenten, der Überprüfung des Blutzuckerspiegels oder der Unterstützung bei Epilepsie und anderen Erkrankungen.

  • Begleitung auf dem Schulweg, falls erforderlich.

Wer bekommt eine Schulbegleitung?

Schulbegleitungen sollen die Teilhabe jedes Einzelnen am Bildungsangebot sicherstellen. Dabei werden zwei Arten von Beeinträchtigungen unterschieden:

  • Emotional-soziale Beeinträchtigungen: Manche Kinder haben Schwierigkeiten, am Schul- und Unterrichtsgeschehen teilzunehmen, obwohl sie kognitiv und körperlich dazu in der Lage sind. Diese Schüler:innen benötigen eine Schulbegleitung insbesondere zur Vermittlung zwischen ihnen und ihrer sozialen Umwelt (z. B. im Zusammensein mit Mitschüler:innen oder bei schulischen Abläufen) sowie zur Unterstützung bei der Lernorganisation.

  • Geistige oder körperlich-motorische Beeinträchtigungen: Schüler:innen, die bei der Bewältigung kognitiver oder körperlicher Anforderungen Hilfe benötigen, erhalten diese von Schulbegleitungen. Dies betrifft häufig Kinder mit entsprechenden Beeinträchtigungen, die in intellektueller oder motorischer Hinsicht eingeschränkt sind. Auch Kinder, die eine regelmäßige medizinische Versorgung oder Pflege benötigen, fallen in diese Kategorie.

Wie bekomme ich eine Schulbegleitung für mein Kind?

Schulbegleitungen werden beim zuständigen Kreis auf Basis der Eingliederungshilfe und des Fachdienst Sozialpädagogische Hilfen/Jugendamt Sachgebiet §35a SGB VIII des Sozialgesetzbuches 8 & 9 beantragt. Nach einer Prüfung durch den Kreis wird eine Entscheidung über die Notwendigkeit und den Umfang der Schulbegleitung getroffen.

Schulwegbegleitung

Die Gesellschaft für Hilfen Norddeutschland bietet Unterstützung sowohl während des Schulbesuchs als auch auf dem Weg zur Schule an.

Bei der Schulwegbegleitung wird, falls ein entsprechender Bedarf festgestellt wurde, der/die Schüler:in von zuhause bis zur Schule und zurück von einer/einem Mitarbeitenden begleitet. Der Bedarf wird von der zuständigen Stelle des Landkreises geprüft. Grundlage hierfür ist das Recht auf Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe.

Diese Unterstützung ist insbesondere für Schüler:innen gedacht, die auf eine selbstständige Bewältigung des Schulwegs vorbereitet werden sollen oder die eine entsprechende Beeinträchtigung haben.

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Malte Fechtner

Koordination

Bereich Kinder & Jugendliche | Schulbegleitung

Süderstraße 3
25746 Heide

Tel. 0481 / 82 86 52 70
Fax 0481 / 82 86 52 71
Mail malte.fechtner (at) gshn-dith (punkt) de

Ulrike Dierks

Koordination

Bereich Kinder & Jugendliche | Schulbegleitung

Süderstr. 3
25746 Heide

Mail: ulrike.dierks (at) gshn-dith (punkt) de 

Steffen Ehlers

Pädagogische Leitung

Bereich Kinder & Jugendliche | Schulbegleitung

Süderstraße 3
25746 Heide

Tel. 0481 / 82 86 52 70
Fax 0481 / 82 86 52 71
Mail steffen.ehlers (at) kjsh (punkt) de

Heidi Hansen

Verwaltung

Bereich Kinder & Jugendliche | Schulbegleitung

Rademacherstr. 14
25832 Tönning

Tel. 04861 / 617 32 25
Mail heidi.hansen (at)kjsh (punkt) de

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