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Schulbegleitung

Gute Bildung ist die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Wer als Kind vom Schulgeschehen und von Bildung ausgeschlossen ist, tut sich auch als Erwachsener schwer, selbstbewusst seinen Platz in der Gesellschaft einzunehmen. Jedes Kind sollte daher die Möglichkeit erhalten, erfolgreich am Schulunterricht teilzunehmen und seine Kompetenzen voll auszuschöpfen. Hier erfüllen die Schulbegleiter:innen eine wertvolle Aufgabe, denn als Teil der Eingliederungshilfe ermöglichen Sie den Kindern diese Teilhabe.

Was macht ein Schulbegleiter?

  • Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit Respekt vor der Individualität und Würde des einzelnen Menschen
  • Förderung der Selbstständigkeit und unterstützen beim eigenen Erarbeiten von Strategien

          Hilfe zur Selbsthilfe!

  • Anleiten von sozialer Interaktion im Klassenverband
  • Hilfe beim Erarbeiten von schulischen Inhalten und deren Durchführung wie zum Beispiel  Lesen, Schreiben, Rechen
  • durch Begleitung Teilnahme an Schulveranstaltungen ermöglichen
  • Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen wie die Einnahme von Notfallmedikamenten, Überprüfung des Blutzuckerspiegels, Unterstützung bei Epilepsie oder anderen Erkrankungen
  • Begleitung auf dem Schulweg im Bedarfsfall

 

Wer bekommt eine Schulbegleitung?

Schulbegleitungen sollen die Teilhabe jedes einzelnen am Bildungsangebot gewährleisten. Hier werden zwei Beeinträchtigungen unterschieden:

  • Emotional-soziale Beeinträchtigungen. Manche Kinder können nicht gut lernen oder am Schul- und Unterrichtsgeschehen teilnehmen, obwohl sie kognitiv und körperlich dazu in der Lage wären. Diese Schüler:innen benötigen eine Schulbegleitung vor allem zur Vermittlung zwischen ihnen und der sozialen Umwelt (Zusammensein mit Mitschüler:innen, schulische Abläufe) und als Unterstützung bei der eigenen Lernorganisation.
  • Geistige oder körperlich-motorische Beeinträchtigungen. Schüler:innen, die Hilfe bei der Bewältigung kognitiver oder körperlicher Anforderungen benötigen, bekommen diese von einer Schulbegleitung. Zumeist sind dies Kinder, die eine diesbezügliche Beeinträchtigung haben und deshalb auf intellektuellem oder motorischem Gebiet eingeschränkt sind. Auch kranke Kinder, die eine regelmäßige medizinische Versorgung oder Pflege brauchen, gehören dazu.

    Wie bekomme ich eine Schulbegleitung für mein Kind?

    Schulbegleitungen werden beim zuständigem Kreis auf Grundlagen der Eingliederungshilfe des Sozialgesetzbuches beantragt.

    Nach einer Prüfung durch den zuständigen Kreis wird dann eine Entscheidung über eine eventuelle Schulbegleitung und deren Umfang getroffen.

     

     

    Schulwegbegleitung

    Die Gesellschaft für Hilfen Norddeutschland bietet nicht nur Unterstützung in, sondern auch auf dem Weg zur Schule an.

    Bei der Schulwegbegleitung wird, bei entsprechend festgestelltem Bedarf, die Schülerin oder der Schüler von zuhause bis zur Schule und wieder zurück von einer oder einem Mitarbeitenden begleitet.

    Der Bedarf muss hierbei von der entsprechenden Stelle des zuständigen Landkreises festgestellt werden. Grundlage hierfür ist das Recht auf Teilhabe im Rahmen der Wiedereingliederungshilfe.

    Dies kommt insbesondere für Schüler:innen in Betracht die auf eine selbstständige Bewältigung des Schulwegs vorbereitet werden sollen oder die eine entsprechende Beeinträchtigung aufweisen.

     

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    Seite

    Steffen Ehlers

    Pädagogische Leitung

    Bereich Kinder & Jugendliche | Schulbegleitung

    Süderstraße 3
    25746 Heide

    Tel. 0481 / 82 86 52 70
    Fax 0481 / 82 86 52 71
    Mail steffen.ehlers (at) kjsh (punkt) de

    Malte Fechtner

    Koordination

    Bereich Kinder & Jugendliche | Schulbegleitung

    Süderstraße 3
    25746 Heide

    Tel. 0481 / 82 86 52 70
    Fax 0481 / 82 86 52 71
    Mail malte.fechtner (at) gshn-dith (punkt) de

    Matthias Trapp

    Regionalleitung

    Bereich Kinder & Jugendliche

    Süderstr. 3
    25746 Heide

    Tel. 0481 / 82 86 52 70
    Mobil 0171 / 6 00 08 88
    Mail matthias.trapp (at) kjsh (punkt) de

    Heidi Hansen

    Verwaltung

    Bereich Kinder & Jugendliche | Schulbegleitung

    Rademacherstr. 14
    25832 Tönning

    Tel. 04861 / 617 32 25
    Mail heidi.hansen (at) gshn-dith (punkt) de

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