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Autismusspezifische Förderung

Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung haben Einschränkungen im sozialen Umgang mit anderen sowie ein eingeschränktes Interessen- und Verhaltensrepertoire. Dies wird häufig von Besonderheiten in der Wahrnehmung und daraus folgend Lernschwierigkeiten begleitet. Dadurch entstehen individuelle Problematiken, die in den meisten Fällen das familiäre und häufig auch das außerfamiliäre Umfeld wie Schule, Kita, Verein, etc. betreffen. Die autismusspezifische Förderung greift diese individuellen Problematiken unter Berücksichtigung des sozialen Umfeldes auf und soll konkrete Handlungsstrategien vermitteln.

Was beinhaltet die autismusspezifische Förderung?

  • Förderung am Kind (ab Geburt bis zum 18./21. Geburtstag)
  • Elternberatung
  • Zusammenarbeit mit Kitas, Schulen, Schulbegleitung, …
  • Begleitung von fachspezifischen Gesprächen, falls gewünscht

 

 

 Was kann die autismusspezifische Förderung leisten?

Autismus-Spektrum-Störungen gehören zu den tiefgreifenden Entwicklungsstörungen. Das bedeutet, sie sind angeboren und nicht heilbar. Im Rahmen der Förderung werden Strategien zur entspannteren Alltagsbewältigung vermittelt und Eltern erhalten Unterstützung bei der Interessenvertretung Ihres Kindes. Im Mittelpunkt steht dabei stets die Ermöglichung bzw. Erleichterung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

 

Diese Maßnahmen können 

  • Verhaltensweisen des Kindes verändern
  • Im sozialen Umfeld Verständnis schaffen
  • Anleitung für den Umgang mit dem autistischen Kind geben
  • Die Selbstwahrnehmung und das Selbstwertgefühl des Kindes steigern
  • Bedürfnisse offenlegen.

Wer bezahlt die autismusspezifische Förderung?

Voraussetzung für die Durchführung der Fördereinheiten ist eine Diagnose auf dem Autismus-Spektrum oder der fachlich begründete Verdacht für eine solche Diagnose. Die Fördereinheiten werden vom zuständigen Jugendamt oder Amt für Familie und Soziales finanziert, wenn dort nach Prüfung die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der autismusspezifischen Förderung oder einer Frühförderung mit autsismusspezifischer Ausrichtung für die Familie festgestellt wurde. Für die Familien entstehen keine Kosten.

 

 

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Bei Fragen und Interessen beraten wir Sie gerne in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch. 

Sie können sich gerne an uns wenden:

Tabea Martens

Fachkraft

Bereich Kinder & Jugendhilfe | Autismusförderung

Süderstraße 3
25746 Heide

Tel. 0151 / 42 04 64 80
Mail tabea.martens (at) gshn-dith (punkt) de 

 

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